§ 1 Geltungsbereich
(1) Die
Behandlung, Abwicklung und Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche
auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder eines sonstigen tatsächlichen
Nutzungs- oder sonstigen Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleister
(SCHUFAHELP) und dem Verbraucher sowie juristischen Personen,
Personengesellschaften und sonstigen Unternehmungen (Auftraggeber)
erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unabhängig von territorialen Verhältnissen. Fremde
Geschäfts- und Lieferbedingungen haben grundsätzlich keine Gültigkeit.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Geltung fremder
Geschäftsbedingungen für jeden Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.
Diese Vereinbarung bedarf generell der Schriftform, was auch für die
Abbedingung selbst gilt.
(2) Die jeweils geltende Fassung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters wird ausschließlich
im Internet unter www.schufahelp.de veröffentlicht
und steht jedem Auftraggeber sowie sonstigen Nutzern der Seite dort
jederzeit zur Verfügung. Auf Verlangen des Auftraggebers/Nutzers stellt
der Dienstleister einen Ausdruck dieser Bedingungen gegen Übersendung
eines adressierten und ausreichend frankierten Rückantwortumschlages an
die FinaGator GmbH. Hohenzollernstraße 56, 30161 Hannover, zur
Verfügung.
(3) Es gilt ausschließlich die jeweils veröffentlichte
Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Bedingungen ändern
können. Es ist Sache des Auftraggebers/Nutzers, sich entsprechend
selbst über die jeweils gültige Fassung zu informieren. Auf eventuell
geänderte Bedingungen wird der Dienstleister selbst in aller Regel nicht
hinweisen.
(4) Die Allgemeinen Bedingungen des Dienstleisters
werden mit der ersten Aufnahme einer Geschäftsbeziehung vereinbart und
gelten, ohne dass es eines weiteren Aktes bedürfte, für jedes weitere
Geschäfts-, Vertrags- oder sonstiges Verhältnis uneingeschränkt in der
jeweils aktuellen, veröffentlichten Fassung.
§ 2
Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsweisen und Widerrufsrecht
(1)
Alle Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich und frei bleibend.
Verträge zwischen den Parteien kommen dadurch zu Stande, dass der
Auftraggeber nach Abschluss des grundlegenden
Geschäftsbesorgungsvertrages dem Dienstleister mittels gesonderten,
spezifizierten Auftrages dessen Übernahme schriftlich anbietet und der
Dienstleister diesen Auftrag ausdrücklich im Einzelfall annimmt. Die
Erteilung mehrer, hinter einander oder parallel gestaffelter, Aufträge
ist möglich. Die Aufträge werden durch den Dienstleister jeweils
vollständig erledigt und sind vom Auftraggeber jeweils vollständig nach
Maßgabe der in seinem Angebot zur Übernahme des Auftrages genannten
Einzelpreise zu vergüten.
(2) Sämtliche Zahlungen des
Auftraggebers erfolgen vorschüssig. So lange die aus dem Auftrag vom
Auftraggeber geschuldete Zahlung nicht erbracht ist, dies zur
Klarstellung, insoweit kein Vertrag zu Stande gekommen. Er bleibt bis
zur Zahlung des Auftraggebers bzw. Ablehnung des Angebotes durch den
Dienstleister schwebend unwirksam. (3) Der Dienstleister ist
berechtigt, während dieser Schwebezeit, eine spätere Übernahme
abzulehnen, ohne dass hierzu eine Begründung seinerseits notwendig wäre.
(4)
Ein Rücktritt vom bzw. eine Kündigung des Vertrages durch den
Dienstleister nach Zahlung des Auftraggebers ist nur in begründeten
Fällen möglich. Die Begründung des Dienstleisters kann sich nur auf
Umstände beziehen, die in der Person des Auftraggebers liegen, vorher
nicht bekannt waren oder durch Umstände bedingt sind, die nach Abgabe
des Angebotes des Auftraggebers eingetreten sind und die sachliche
Ausgangslage verändern. Ein Regelfall der berechtigten
Vertragsbeendigung durch den Dienstleister nach Zahlung durch den
Auftraggeber ist dann gegeben, wenn sich herausstellt, dass der
Auftraggeber wesentlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht
bzw. Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt hat und sich dieser Umstand
negativ auf die Erfolgsaussichten für die Erbringung der Dienstleistung
auswirken könnte.
(5) Im Falle einer solchen Vertragsbeendigung
durch den Dienstleister ist der Auftraggeber verpflichtet, die laut
Auftrag geschuldete Zahlung dem Dienstleister als pauschalierte
Schadensersatzleistung zu belassen. Es bleibt dem Dienstleister ebenso
unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen und die Differenz
einzufordern, wie auch der Auftraggeber das Recht hat, einen geringeren
Schaden nachzuweisen und eine Differenz erstattet zu verlangen.
(6)
Zahlungen des Auftraggebers können entweder bar im Büro der FinaGator
GmbH, Hohenzollernstraße 56, 30161 Hannover, oder durch Überweisung auf
das Konto 3839107 (IBAN DE08250700240383910700) BLZ 250 700 24
(BICDEUTDEDBHAN) Deutsche Bank, per e-mail an (
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
)
oder aber per Kreditkartenabbuchung geleistet werden.
(7) Für die
Erbringung seiner Zahlung (Gutschrift beim Dienstleister) hat der
Auftraggeber vierzehn Tage ab Absendung seines Auftrages Zeit. Er kommt,
ohne dass es einer Mahnung des Dienstleisters bedürfte, nach Ablauf
dieser Frist in Verzug. Nach Ablauf weiterer vierzehn Tage kann der
Dienstleister mangels Zahlung des Auftraggebers den Auftrag zurück
weisen und die Zahlung eines pauschalierten Aufwendungsersatzes in Höhe
von € 37,-- verlangen, wenn er den Auftraggeber unmittelbar nach
Eintritt seines Verzuges an die Zahlung erinnert hat.
(8) Die
Zahlung des pauschalierten Aufwendungsersatzes entbindet den
Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, die Vorschusszahlung für
seinen Auftrag zu leisten und ist auch nicht auf diese oder andere
Forderungen des Dienstleisters anrechenbar.
(9) Das dem
Auftraggeber zustehende Widerrufsrecht führt dazu, dass er binnen
jeweils vierzehn Tagen sowohl den Geschäftsbesorgungsvertrag als auch
das Angebot zur Annahme des Auftrages widerrufen kann, ohne dass dies
für ihn negative Konsequenzen im Verhältnis zum Dienstleister hätte.
Durch eine Zahlung innerhalb der Widerrufsfrist gibt der Auftraggeber zu
erkennen, dass er ausdrücklich auf den weiteren Lauf der Widerrufsfrist
zu seinen Gunsten verbindlich und endgültig verzichtet.
§ 3
Ausschluss der Leistungserbringung und Vertragsstrafenbestimmung
gegenüber unberechtigten Dritten
(1) Das Angebot des
Dienstleisters richtet sich vornehmlich an den in § 1 (1) bezeichneten
Kreis möglicher Vertragspartner. Die Aufforderung an den Dienstleister,
seine Leistungen auch zu Gunsten von Vermittlern, Zwischenhändlern oder
sonstigen dritten Personen oder Unternehmen zur eigenen Verwendung
gegenüber einer Mehrzahl von eigenen Kunden oder Mitgliedern erbringen
zu dürfen, setzt voraus, dass ein gesonderter Partnerschafts- oder
Vermittlervertrag vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung geschlossen wird.
(2)
Sollten Anfragen und Auftragserteilungen an den Dienstleister erfolgen,
die nicht vom unmittelbaren Eigeninteresse des Anfragenden getragen
sind und zur Erbringung von auftragskonformen Leistungen durch den
Dienstleister führen, ohne dass ein in Ziff. (1) genannter Zusatzvertrag
geschlossen ist, so wird für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung
eine Strafzahlung an den Dienstleister, an die FinaGator GmbH, in Höhe
von € 25.000,-- fällig. Dem Dienstleister bleibt unbenommen, den aus
dieser Zuwiderhandlung ihr entstandenen Schaden zu beziffern und zu
beweisen und zusätzlich zu der Strafzahlung von dem Verstoßenden zu
verlangen.
(3) Der Dienstleister hat in langjähriger Arbeit sein
Dienstleistungssystem und dessen Präsentation sowie die dazu gehörige
Kommunikations- und Dialog- sowie Arbeitsebene speziell entwickelt, ist
Urheber dieser Geschäfts- und Abwicklungsidee. Er sieht die
Notwendigkeit, sich vor wettbewerbs- und rechtswidrigem Missbrauch zu
schützen und zu verhindern, dass Dritte durch Täuschung in den Genuss
der Früchte der Arbeit des Dienstleisters gelangen. Gleichzeitig sieht
der Dienstleister jedoch auch im Interesse der Betroffenen, dass
Vermittler und potentielle Partner nicht von der Möglichkeit einer
Zusammenarbeit ausgeschlossen werden sollten und bietet daher die
Möglichkeit, auf der Grundlage geschlossener Verträge mit ihm offen und
fair zu kooperieren.
§ 4 Kommunikation und
Leistungserbringung, Vertragskündigung sowie Rücktritt
(1)
Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister
erfolgt grundsätzlich elektronisch, d.h. per e-mail. Auf diesem Wege
wechselseitig abgegebene Erklärungen sind verbindlich und wirksam.
Hinsichtlich des Geschäftsbesorgungsvertrages, der Vollmacht und der
Auftragserteilungen gilt jedoch abweichend, dass der Auftraggeber zur
Wirksamkeit seine Unterschrift persönlich, direkt oder elektronisch zu
zeichnen und sicher zu stellen hat. Insoweit besteht entweder die
Möglichkeit, die Formulare online auszufüllen, auszudrucken zu
unterzeichnen und per Post an die FinaGator GmbH, Hohenzollernstraße 56,
30161 Hannover zu schicken, oder das ausgefüllte und unterzeichnete
Formular zu scannen bzw. gleich mit seiner Unterschrift zu signieren und
ausschließlich von der eigenen E-Mail-Adresse aus an den Dienstleister
per Email an auftrag(at)schufahelp.de zu senden.
(2) Der
Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche
Benachrichtigungen, Leistungserbringungen, Mahnungen und Sonstiges an
ihn ausschließlich per e-mail verschickt werden und stellt hierzu dem
Dienstleister eine ihm zugeordnete, eigene e-mail-Adresse kostenfrei für
die Dauer der Auftragsanbahnung und -abwicklung oder des Zuganges zum
Forum zur Verfügung. Es obliegt dem Auftraggeber, etwaige Änderungen dem
Dienstleister unaufgefordert mitzuteilen. Er selbst ist auch allein
dafür verantwortlich, dass die Adresse vor dem Zugriff Unbefugter
geschützt wird.
(3) Die vom Dienstleister erbrachte Leistung
beschränkt sich auf Information, Analyse, Beratung zur Selbsthilfe,
Formulierungshilfe, Richtungsweisung, ggfs. Tätigkeit im Namen des
Auftraggebers sowie Moderation, selbst oder durch geeignete Dritte, des
Forums, das Plattform für Informations- und Erfahrungsaustausch unter
einer Vielzahl gleich betroffener Auftraggeber sein soll. Daraus ergibt
sich zwingend, dass seitens des Dienstleisters kein definierter Erfolg
geschuldet wird, auch nicht geschuldet werden kann. Der Dienstleister
hat seine Vertragspflichten dann erfüllt, wenn er für den Auftraggeber
in Rahmen und Umfang der ihm erteilten Aufträge tätig geworden ist und
die ihm zur Verfügung stehenden Mittel weitgehend, unter Wahrung der
Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand, Ertrag und erreichbarem Ergebnis,
ausgeschöpft hat. In diesem Zusammenhang sichert der Dienstleister zu,
sorgfältig und gewissenhaft die Aufträge zu bearbeiten und deren
Erledigung im Sinne des Auftraggebers zu fördern.
(4) Der
Dienstleister ist lediglich verpflichtet, dem Auftraggeber, auf dessen
Verlangen hin, die Ergebnisse seiner Tätigkeit im Namen des
Auftraggebers stichwortartig bei Angabe der wesentlichen Daten
mitzuteilen. Zur Wahrung und Erhaltung der Geschäftsinterna des
Dienstleisters ist eine Weitergabe vollständiger Kopien des
Schriftwechsels, Telefonprotokolle und der sonstigen Unterlagen
ausgeschlossen.
(5) Die wirksam zu Stande gekommene Verträge sind
projektbezogen auf den Status des Auftraggebers zum Zeitpunkt seiner
Informationserteilung gegenüber dem Dienstleister, so dass die
Auskunftserteilung des Auftraggebers gleichbedeutend mit dem
Vertragsgegenstand ist. Sich nach dem Stichtag der Auskunftserteilung
einstellende Veränderungen werden bei der Bearbeitung gemäß dem
geschlossenen Vertrag nicht berücksichtigt. Wünscht der Auftraggeber
eine Einbeziehung der Veränderung in die Bearbeitung, bedarf es insoweit
einer weiteren, gesonderten, Auftragserteilung. Diesem
Vertragscharakter entsprechend, sind die geschlossenen Verträge nicht
ordentlich kündbar, wobei das Recht zur fristlosen (außerordentlichen)
Kündigung bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes unberührt bleibt.
Mit
seiner Auskunftserteilung sichert der Auftraggeber zu, dass seine
gegebenen Auskünfte zutreffend und wahr, nach bestem Wissen und Gewissen
erteilt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Kopien)
authentisch sind. Stellt sich im Zuge der Bearbeitung durch den
Dienstleister heraus, dass der Auftraggeber objektiv falsche Auskünfte
erteilt hat, so ist der Dienstleister berechtigt, die geschlossenen
Verträge ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und sofort die
Bearbeitung einzustellen. Gezahlte Honorare sind verfallen und werden
nicht, auch nicht anteilig erstattet. Geschuldete aber noch nicht
gezahlte Honorare sind in diesem Falle vom Auftraggeber noch an den
Dienstleister zu entrichten.
(6) Zum Rücktritt vom Vertrage ist
der Auftraggeber dann berechtigt, wenn der Dienstleister mit der
Bearbeitung und Förderung des Auftrages schuldhaft ganz wesentlich in
Verzug gerät und dem Auftraggeber daraus reale Nachteile aus Gründen
dieses Verzuges drohen.
Die Beweislast für das schuldhafte
Verhalten des Dienstleisters trägt der Auftraggeber. Dem Dienstleister
bleibt die Möglichkeit sich zu entlasten.
Der Dienstleister gerät
dann in Verzug, wenn sich seine Bearbeitung des Auftrages erheblich und
ungewöhnlich verzögert, der Dienstleister dies zu vertreten hat, ihm
seitens des Auftraggebers eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der
Bearbeitung gesetzt und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist eine
angemessene Nachfrist, verbunden mit der Ablehnungsandrohung, gesetzt
worden und diese Nachfrist wiederum ohne nachhaltige Fortsetzung der
Bearbeitung verstrichen ist.
(7) Für den Fall des Eingreifens der
vorstehenden Ziff. (6) hat der Auftraggeber einen Anspruch auf
pauschalierte Erstattung des von ihm für den betroffenen Auftrag
gezahlten Honorars in Höhe von 50 %. Es bleibt dem Auftraggeber
unbenommen, dem Dienstleister nachzuweisen, dass die pauschalierte
Abgeltung seiner Ansprüche unbillig ist. Dem Dienstleister bleibt
vorbehalten, dem Auftraggeber entgegen zu halten und nachzuweisen, dass
die Pauschalierung angemessen und interessengerecht in Ansehung seines
Aufwandes und des erzielten Nutzens für den Auftraggeber ist.
§
5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Die
Aufrechnung des Auftraggebers mit Forderungen gegenüber dem
Dienstleister ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung
gestellten Forderungen sind unbestritten oder tituliert.
(2) Ein
Recht zur Zurückhaltung der eigenen, fälligen Leistung gegenüber dem
Dienstleister steht dem Auftraggeber nicht zu.
§ 6 Haftung
des Dienstleisters
(1) Der Dienstleister stellt eine Analyse-
und Beratungsleistung zur Verfügung, ein Werk stellt er nicht her. Eine
Sachmängelhaftung für die Geschäftstätigkeit des Dienstleisters kommt
daher gar nicht erst in Betracht.
(2) Der Dienstleister ist stets
darum bemüht, seinem Auftraggeber seine Leistung auf dem jeweils
aktuellen Kenntnisstand nach bestem Wissen und Gewissen angedeihen zu
lassen. Er hält hierzu geeignete Informationsquellen selbst vor, über
den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung und die Vorgehensweisen
der beteiligten übrigen Personen und Organisationen unterrichtet zu
werden. Sollte dennoch dem Auftraggeber aus der Tätigkeit des
Dienstleisters ein Schaden adäquat kausal entstehen, so wird die
Schadensersatzpflicht des Dienstleisters dennoch auf die Fälle der
groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Ersatzleistungen für
etwaige Folgeschäden sind generell ausgeschlossen.
(3) Soweit
berechtigte Schadensersatzansprüche durchgreifen, werden diese auf das
Zweieinhalbfache der gesamten Honorarzahlungen, bezogen auf ein und
dieselbe Auftragserteilung des Auftraggebers, der Höhe nach beschränkt.
(4)
Der Ersatz von Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
(5) Die
Beweislast für die Entstehung und die Höhe des Schadens trägt der
Auftraggeber.
(6) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die
ihren Ursprung in einer fehlerhaften Dienstleistung oder Lieferung
Dritter haben, soweit dem Dienstleister kein Auswahlverschulden
anzulasten ist. Soweit der Dienstleister Ansprüche gegenüber seinen
Dienstleistern und Lieferanten hat, tritt der Dienstleister diese
Ansprüche bereits zum Zeitpunkt seines Vertragsschlusses mit dem
Auftraggeber auf diesen ab, der die Abtretung zur Geltendmachung dieser
Ansprüche im eigenen Namen auch annimmt.
(7) Eine Haftung des
Dienstleisters ist gänzlich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber
unzutreffende Daten geliefert hat oder seinen Mitwirkungs- und
Informationspflichten gegenüber dem Dienstleister in sonstiger Weise
nicht nachgekommen ist.
(8) Der Dienstleister bietet weder eine
steuer- noch eine rechtsberatende Tätigkeit an. Weder im geschäftlichen
Verkehr noch zu Zwecken des Wettbewerbs wird die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten geleistet. Sollten solche Tätigkeiten notwendig
werden, werden dem Auftraggeber geeignete Rechtsanwälte empfohlen und
der Auftraggeber trifft die Auswahl.
Die Tätigkeits- und
Ausführungsstruktur ist im Hinblick auf Verstöße gegen § 1 des Gesetzes
zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes (UWG) und gegen das
Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mehrfach beanstandungsfrei geprüft. Soweit
der Hinweis vornehmlich für gewerbliche Abmahner.
§ 7
Datenschutz
(1) Eine Auftragserteilung und die Durchführung
des Auftrages setzen voraus, dass eine größere Datenmenge über den
Auftraggeber gespeichert werden kann und darf. Der Auftraggeber erteilt
mit dem Auftrag spätestens die Genehmigung zur Datenspeicherung und
–verwendung.
Der Dienstleister weist gemäß § 33
Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass personen- und
auftragsbezogene Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung gespeichert,
verarbeitet und auch genutzt werden, soweit dies zur Erreichung des
Auftragszieles, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke
dienlich und erforderlich ist und der Auftraggeber der Verwendung seiner
Daten nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftraggeber wird hiermit
ausdrücklich auf sein Recht zum Widerspruch hingewiesen.
(2)
Eine Weitergabe der erhobenen Daten findet nur an Unternehmen statt, die
organisatorisch oder rechtlich mit dem Dienstleister verbunden sind und
ähnliche bzw. gleiche Ziele haben, wie sie der Dienstleister verfolgt.
(3)
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Daten und Informationen, die
sie im Zusammenhang mit der eigentlichen Erfüllung des Auftrages
erhalten, vertraulich zu behandeln und auch nicht an Dritte weiter zu
geben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle
im Zusammenhang mit dem Auftrag dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen
(Kalkulationen, Verträge, Entwürfe, Formulare usw.) dürfen Dritten
nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Dienstleister erteilt
schriftlich vor Verwendung sein Einverständnis. Dies gilt auch für die
Weitergabe von Informationen gleich welcher Art, Broschüren, Prospekte
etc.. Grundsätzlich werden solche Unterlagen und Informationen dem
Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sind nicht übertragbar und gelten
nur für den Auftraggeber selbst. Insbesondere für konkurrierende
Wettbewerbszwecke dürfen sie nicht verwendet werden.
(4) Der
Dienstleister behält sich, so weit wie gesetzlich zulässig, sämtliche
Urheber- und Gestaltungsrechte ausdrücklich vor.
(5) Verstöße
gegen die vorstehenden Bestimmungen, insbesondere die Ziffern (3) und
(4), direkt oder indirekt (durch Dritte im Auftrag oder Interesse)
begangen, führen zu einer Verpflichtung des Verstoßers zur Zahlung eines
pauschalen Strafgeldes in Höhe von € 25.000,-- für jeden Einzelfall.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Dienstleister bleibt
unberührt. Dem Verstoßer steht das Recht zu, zu widerlegen, wofür er
die Beweislast trägt.
§ 8 Erfüllungsort, Rechtswahl
(1)
Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftraggebers ist der Sitz
des Dienstleisters.
(2) Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den
Beteiligten findet ausschließlich das Deutsche Recht Anwendung unter
Ausschluss des UN-Kaufrechtes.
(3) Für alle Streitigkeiten, die
sich im oder aus dem Zusammenhang eines mit dem Dienstleister
angebahnten oder abgeschlossenen Vertrages ergeben, wird als Hannover
als Gerichtsort vereinbart, sofern auch der Auftraggeber die
Kaufmannseigenschaft im Sinne der Zulässigkeit einer
Gerichtsstandsvereinbarung besitzt.
§ 9 Sprachwahl
Der
Informationsaustausch und der Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich
in Deutscher Sprache.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte
eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein
oder werden, so berührt dieser Umstand die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen und Klauseln nicht, die trotz dessen wirksam bleiben.
An
Stelle der unwirksamen oder unwirksam werdenden Bestimmung oder Klausel
tritt eine Regelung oder Klausel, die wirksam und gültig ist und dem
entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben
sowie der Verkehrssitte und der Anschauung des Durchschnittes aller
billig und gerecht Denkenden vereinbart hätten, hätten sie die
Unwirksamkeit bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vereinbarung
gekannt.
Gleiches gilt sinngemäß auch für etwaige Lücken des
Bedingungs- und Vertragswerkes.
§ 11 Verweisungen
In
Ergänzung dieses Bedingungswerkes wird auf die unter www.schufahelp.de
veröffentlichten weiteren Bestimmungen und Bedingungen mit dem
ausdrücklichen Hinweis auf deren Gültigkeit sowie das Impressum Bezug
genommen.
Hannover, im Mai 2009
FinaGator GmbH |