Kontakt  :  F & A  :  Impressum  :  AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Start Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1   Geltungsbereich

(1) Die Behandlung, Abwicklung und Erledigung aller wechselseitigen Ansprüche auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder eines sonstigen tatsächlichen Nutzungs- oder sonstigen Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleister (SCHUFAHELP) und dem Verbraucher sowie juristischen Personen, Personengesellschaften und sonstigen Unternehmungen (Auftraggeber) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unabhängig von territorialen Verhältnissen. Fremde Geschäfts- und Lieferbedingungen haben grundsätzlich keine Gültigkeit. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Geltung fremder Geschäftsbedingungen für jeden Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird. Diese Vereinbarung bedarf generell der Schriftform, was auch für die Abbedingung selbst gilt.

(2) Die jeweils geltende Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters wird ausschließlich im Internet unter www.schufahelp.de veröffentlicht und steht jedem Auftraggeber sowie sonstigen Nutzern der Seite dort jederzeit zur Verfügung. Auf Verlangen des Auftraggebers/Nutzers stellt der Dienstleister einen Ausdruck dieser Bedingungen gegen Übersendung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückantwortumschlages an die  FinaGator GmbH. Hohenzollernstraße 56, 30161 Hannover, zur Verfügung.

(3) Es gilt ausschließlich die jeweils veröffentlichte Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Bedingungen ändern können. Es ist Sache des Auftraggebers/Nutzers, sich entsprechend selbst über die jeweils gültige Fassung zu informieren. Auf eventuell geänderte Bedingungen wird der Dienstleister selbst in aller Regel nicht hinweisen.

(4) Die Allgemeinen Bedingungen des Dienstleisters werden mit der ersten Aufnahme einer Geschäftsbeziehung vereinbart und gelten, ohne dass es eines weiteren Aktes bedürfte, für jedes weitere Geschäfts-, Vertrags- oder sonstiges Verhältnis uneingeschränkt in der jeweils aktuellen, veröffentlichten Fassung.

§ 2   Zustandekommen des Vertrages, Zahlungsweisen und Widerrufsrecht

(1) Alle Angebote des Dienstleisters sind unverbindlich und frei bleibend. Verträge zwischen den Parteien kommen dadurch zu Stande, dass der Auftraggeber nach Abschluss des grundlegenden Geschäftsbesorgungsvertrages dem Dienstleister mittels gesonderten, spezifizierten Auftrages dessen Übernahme schriftlich anbietet  und  der Dienstleister diesen Auftrag ausdrücklich im Einzelfall annimmt. Die Erteilung mehrer, hinter einander oder parallel gestaffelter, Aufträge ist möglich. Die Aufträge werden durch den Dienstleister jeweils vollständig erledigt und sind vom Auftraggeber jeweils vollständig nach Maßgabe der in seinem Angebot zur Übernahme des Auftrages genannten Einzelpreise zu vergüten.

(2) Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers  erfolgen vorschüssig. So lange die aus dem Auftrag vom Auftraggeber geschuldete Zahlung nicht erbracht ist, dies zur Klarstellung, insoweit kein Vertrag zu Stande gekommen. Er bleibt bis zur Zahlung des Auftraggebers bzw. Ablehnung des Angebotes durch den Dienstleister schwebend unwirksam.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, während dieser Schwebezeit, eine spätere Übernahme abzulehnen, ohne dass hierzu eine Begründung seinerseits notwendig wäre.

(4) Ein Rücktritt vom  bzw. eine Kündigung des Vertrages durch den Dienstleister nach Zahlung des Auftraggebers ist nur in begründeten Fällen möglich. Die Begründung des Dienstleisters kann sich nur auf Umstände beziehen, die in der Person des Auftraggebers liegen, vorher nicht bekannt waren oder durch Umstände bedingt sind, die nach Abgabe des Angebotes des Auftraggebers eingetreten sind und die sachliche Ausgangslage verändern. Ein Regelfall der berechtigten Vertragsbeendigung durch den Dienstleister nach Zahlung durch den Auftraggeber ist dann gegeben, wenn sich herausstellt, dass der Auftraggeber wesentlich unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht bzw. Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt hat und sich dieser Umstand negativ auf die Erfolgsaussichten für die Erbringung der Dienstleistung auswirken könnte.

(5) Im Falle einer solchen Vertragsbeendigung durch den Dienstleister ist der Auftraggeber verpflichtet, die laut Auftrag geschuldete Zahlung dem Dienstleister als pauschalierte Schadensersatzleistung zu belassen. Es bleibt dem Dienstleister ebenso unbenommen, einen höheren Schaden nachzuweisen und die Differenz einzufordern, wie auch der Auftraggeber das Recht hat, einen geringeren Schaden nachzuweisen und eine Differenz erstattet zu verlangen.

(6) Zahlungen des Auftraggebers können entweder bar im Büro der FinaGator GmbH, Hohenzollernstraße 56, 30161 Hannover, oder durch Überweisung auf das Konto 3839107 (IBAN DE08250700240383910700) BLZ 250 700 24 (BICDEUTDEDBHAN) Deutsche Bank, per e-mail an  ( Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. ) oder aber per Kreditkartenabbuchung geleistet werden.

(7) Für die Erbringung seiner Zahlung (Gutschrift beim Dienstleister) hat der Auftraggeber vierzehn Tage ab Absendung seines Auftrages Zeit. Er kommt, ohne dass es einer Mahnung des Dienstleisters bedürfte, nach Ablauf dieser Frist in Verzug. Nach Ablauf weiterer vierzehn Tage kann der Dienstleister mangels Zahlung des Auftraggebers den Auftrag zurück weisen und die Zahlung eines pauschalierten Aufwendungsersatzes in Höhe von € 37,-- verlangen, wenn er den Auftraggeber unmittelbar nach Eintritt seines Verzuges an die Zahlung erinnert hat.

(8) Die Zahlung des pauschalierten Aufwendungsersatzes entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Verpflichtung, die Vorschusszahlung für seinen Auftrag zu leisten und ist auch nicht auf diese oder andere Forderungen des Dienstleisters anrechenbar.

(9) Das dem Auftraggeber zustehende Widerrufsrecht führt dazu, dass er binnen jeweils vierzehn Tagen sowohl den Geschäftsbesorgungsvertrag als auch das Angebot zur Annahme des Auftrages widerrufen kann, ohne dass dies für ihn negative Konsequenzen im Verhältnis zum Dienstleister hätte. Durch eine Zahlung innerhalb der Widerrufsfrist gibt der Auftraggeber zu erkennen, dass er ausdrücklich auf den weiteren Lauf der Widerrufsfrist zu seinen Gunsten verbindlich und endgültig verzichtet.

§ 3   Ausschluss der Leistungserbringung und Vertragsstrafenbestimmung gegenüber unberechtigten Dritten

(1) Das Angebot des Dienstleisters richtet sich vornehmlich an den in § 1 (1) bezeichneten Kreis möglicher Vertragspartner. Die Aufforderung an den Dienstleister, seine Leistungen auch zu Gunsten von Vermittlern, Zwischenhändlern oder sonstigen dritten Personen oder Unternehmen zur eigenen Verwendung gegenüber einer Mehrzahl von eigenen Kunden oder Mitgliedern erbringen zu dürfen, setzt voraus, dass ein gesonderter Partnerschafts- oder Vermittlervertrag vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung geschlossen wird.

(2) Sollten Anfragen und Auftragserteilungen an den Dienstleister erfolgen, die nicht vom unmittelbaren Eigeninteresse des Anfragenden getragen sind und zur Erbringung von auftragskonformen Leistungen durch den Dienstleister führen, ohne dass ein in Ziff. (1) genannter Zusatzvertrag geschlossen ist, so wird für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung eine Strafzahlung an den Dienstleister, an die FinaGator GmbH, in Höhe von € 25.000,-- fällig. Dem Dienstleister bleibt unbenommen, den aus dieser Zuwiderhandlung ihr entstandenen Schaden zu beziffern und zu beweisen und zusätzlich zu der Strafzahlung von dem Verstoßenden zu verlangen.

(3) Der Dienstleister hat in langjähriger Arbeit sein Dienstleistungssystem und dessen Präsentation sowie die dazu gehörige Kommunikations- und Dialog- sowie Arbeitsebene speziell entwickelt, ist Urheber dieser Geschäfts- und Abwicklungsidee. Er sieht die Notwendigkeit, sich vor wettbewerbs- und rechtswidrigem Missbrauch zu schützen und zu verhindern, dass Dritte durch Täuschung in den Genuss der Früchte der Arbeit des Dienstleisters gelangen. Gleichzeitig sieht der Dienstleister jedoch auch im Interesse der Betroffenen, dass Vermittler und potentielle Partner nicht von der Möglichkeit einer Zusammenarbeit ausgeschlossen werden sollten und bietet daher die Möglichkeit, auf der Grundlage geschlossener Verträge mit ihm offen und fair zu kooperieren.

§ 4   Kommunikation und Leistungserbringung, Vertragskündigung sowie Rücktritt

(1) Die Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und dem Dienstleister erfolgt grundsätzlich elektronisch, d.h. per e-mail. Auf diesem Wege wechselseitig abgegebene Erklärungen sind verbindlich und wirksam. Hinsichtlich des Geschäftsbesorgungsvertrages, der Vollmacht und der Auftragserteilungen gilt jedoch abweichend, dass der Auftraggeber zur Wirksamkeit  seine Unterschrift persönlich, direkt oder elektronisch zu zeichnen und sicher zu stellen hat. Insoweit besteht entweder die Möglichkeit, die Formulare online auszufüllen, auszudrucken zu unterzeichnen und per Post an die FinaGator GmbH, Hohenzollernstraße 56, 30161 Hannover zu schicken, oder das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zu scannen bzw. gleich mit seiner Unterschrift zu signieren und ausschließlich von der eigenen E-Mail-Adresse aus an den Dienstleister per Email an auftrag(at)schufahelp.de zu senden.

(2) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Benachrichtigungen, Leistungserbringungen, Mahnungen und Sonstiges an ihn ausschließlich per e-mail verschickt werden und stellt hierzu dem Dienstleister eine ihm zugeordnete, eigene e-mail-Adresse kostenfrei für die Dauer der Auftragsanbahnung und -abwicklung oder des Zuganges zum Forum zur Verfügung. Es obliegt dem Auftraggeber, etwaige Änderungen dem Dienstleister unaufgefordert mitzuteilen. Er selbst ist auch allein dafür verantwortlich, dass die Adresse vor dem Zugriff Unbefugter geschützt wird.

(3) Die vom Dienstleister erbrachte Leistung beschränkt sich auf Information, Analyse, Beratung zur Selbsthilfe, Formulierungshilfe, Richtungsweisung, ggfs. Tätigkeit im Namen des Auftraggebers sowie Moderation, selbst oder durch geeignete Dritte, des Forums, das Plattform für Informations- und Erfahrungsaustausch unter einer Vielzahl gleich betroffener Auftraggeber sein soll. Daraus ergibt sich zwingend, dass seitens des Dienstleisters kein definierter Erfolg geschuldet wird, auch nicht geschuldet werden kann. Der Dienstleister hat seine Vertragspflichten dann erfüllt, wenn er für den Auftraggeber in Rahmen und Umfang der ihm erteilten Aufträge tätig geworden ist und die ihm zur Verfügung stehenden Mittel weitgehend, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand, Ertrag und erreichbarem Ergebnis, ausgeschöpft hat. In diesem Zusammenhang sichert der Dienstleister zu, sorgfältig und gewissenhaft die Aufträge zu bearbeiten und deren Erledigung im Sinne des Auftraggebers  zu fördern.

(4) Der Dienstleister ist lediglich verpflichtet, dem Auftraggeber, auf dessen Verlangen hin, die Ergebnisse seiner Tätigkeit im Namen des Auftraggebers stichwortartig bei Angabe der wesentlichen Daten mitzuteilen. Zur Wahrung und Erhaltung der Geschäftsinterna des Dienstleisters ist eine Weitergabe vollständiger Kopien des Schriftwechsels, Telefonprotokolle und der sonstigen Unterlagen ausgeschlossen.

(5) Die wirksam zu Stande gekommene Verträge sind projektbezogen  auf den Status des Auftraggebers zum Zeitpunkt seiner Informationserteilung gegenüber dem Dienstleister, so dass die Auskunftserteilung des Auftraggebers gleichbedeutend mit dem Vertragsgegenstand ist. Sich nach dem Stichtag der Auskunftserteilung einstellende Veränderungen werden bei der Bearbeitung gemäß dem geschlossenen Vertrag nicht berücksichtigt. Wünscht der Auftraggeber eine Einbeziehung der Veränderung in die Bearbeitung, bedarf es insoweit einer weiteren, gesonderten, Auftragserteilung. Diesem Vertragscharakter entsprechend, sind die geschlossenen Verträge nicht ordentlich kündbar, wobei das Recht zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung bei Vorliegen eines entsprechenden Grundes unberührt bleibt.

Mit seiner Auskunftserteilung sichert der Auftraggeber zu, dass seine gegebenen Auskünfte zutreffend und wahr, nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Kopien) authentisch sind. Stellt sich im Zuge der Bearbeitung durch den Dienstleister heraus, dass der Auftraggeber objektiv falsche Auskünfte erteilt hat, so ist der Dienstleister berechtigt, die geschlossenen Verträge ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und sofort die Bearbeitung einzustellen. Gezahlte Honorare sind verfallen und werden nicht, auch nicht anteilig erstattet. Geschuldete aber noch nicht gezahlte Honorare sind in diesem Falle vom Auftraggeber noch an den Dienstleister zu entrichten.

(6) Zum Rücktritt vom Vertrage ist der Auftraggeber dann berechtigt, wenn der Dienstleister mit der Bearbeitung und Förderung des Auftrages schuldhaft ganz wesentlich in Verzug gerät und dem Auftraggeber daraus reale Nachteile aus Gründen dieses Verzuges drohen.

Die Beweislast für das schuldhafte Verhalten des Dienstleisters trägt der Auftraggeber. Dem Dienstleister bleibt die Möglichkeit sich zu entlasten.

Der Dienstleister gerät dann in Verzug, wenn sich seine Bearbeitung des Auftrages erheblich und ungewöhnlich verzögert, der Dienstleister dies zu vertreten hat, ihm seitens des Auftraggebers eine angemessene Frist zur Wiederaufnahme der Bearbeitung gesetzt und nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist eine angemessene Nachfrist, verbunden mit der Ablehnungsandrohung, gesetzt worden und diese Nachfrist wiederum ohne nachhaltige Fortsetzung der Bearbeitung verstrichen ist.

(7) Für den Fall des Eingreifens der vorstehenden Ziff. (6) hat der Auftraggeber einen Anspruch auf pauschalierte Erstattung des von ihm für den betroffenen Auftrag gezahlten Honorars in Höhe von 50 %. Es bleibt dem Auftraggeber unbenommen, dem Dienstleister nachzuweisen, dass die pauschalierte Abgeltung seiner Ansprüche unbillig ist. Dem Dienstleister bleibt vorbehalten, dem Auftraggeber entgegen zu halten und nachzuweisen, dass die Pauschalierung angemessen und interessengerecht in Ansehung seines Aufwandes und des erzielten Nutzens für den Auftraggeber ist.

§ 5   Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Die Aufrechnung des Auftraggebers mit Forderungen gegenüber dem Dienstleister ist ausgeschlossen, es sei denn, die zur Aufrechnung gestellten Forderungen sind unbestritten oder tituliert.

(2) Ein Recht zur Zurückhaltung der eigenen, fälligen Leistung gegenüber dem Dienstleister steht dem Auftraggeber nicht zu.

§ 6   Haftung des Dienstleisters

(1) Der Dienstleister stellt eine Analyse- und Beratungsleistung zur Verfügung, ein Werk stellt er nicht her. Eine Sachmängelhaftung für die Geschäftstätigkeit des Dienstleisters kommt daher gar nicht erst in Betracht.

(2) Der Dienstleister ist stets darum bemüht, seinem Auftraggeber seine Leistung auf dem jeweils aktuellen Kenntnisstand nach bestem Wissen und Gewissen angedeihen zu lassen. Er hält hierzu geeignete Informationsquellen selbst vor, über den jeweils aktuellen Stand der Rechtsprechung und die Vorgehensweisen der beteiligten übrigen Personen und  Organisationen unterrichtet zu werden. Sollte dennoch dem Auftraggeber aus der Tätigkeit des Dienstleisters ein Schaden adäquat kausal entstehen, so wird die Schadensersatzpflicht des Dienstleisters dennoch auf die Fälle der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes beschränkt. Ersatzleistungen für etwaige Folgeschäden sind generell ausgeschlossen.

(3) Soweit berechtigte Schadensersatzansprüche durchgreifen, werden diese auf das Zweieinhalbfache der gesamten Honorarzahlungen, bezogen auf ein und dieselbe Auftragserteilung des Auftraggebers, der Höhe nach beschränkt.

(4) Der Ersatz von Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

(5) Die Beweislast für die Entstehung und die Höhe des Schadens trägt der Auftraggeber.

(6) Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die ihren Ursprung in einer fehlerhaften Dienstleistung oder Lieferung Dritter haben, soweit dem Dienstleister kein Auswahlverschulden anzulasten ist. Soweit der Dienstleister Ansprüche gegenüber seinen Dienstleistern und Lieferanten hat, tritt der Dienstleister diese Ansprüche bereits zum Zeitpunkt seines Vertragsschlusses mit dem Auftraggeber auf diesen ab, der die Abtretung zur Geltendmachung dieser Ansprüche im eigenen Namen auch annimmt.

(7) Eine Haftung des Dienstleisters ist gänzlich ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber unzutreffende Daten geliefert hat oder seinen Mitwirkungs- und Informationspflichten gegenüber dem Dienstleister in sonstiger Weise nicht nachgekommen ist.

(8) Der Dienstleister bietet weder eine steuer- noch eine rechtsberatende Tätigkeit an. Weder im geschäftlichen Verkehr noch zu Zwecken des Wettbewerbs wird die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geleistet. Sollten solche Tätigkeiten notwendig werden,  werden dem Auftraggeber geeignete Rechtsanwälte empfohlen und der Auftraggeber trifft die Auswahl.

Die Tätigkeits- und Ausführungsstruktur ist im Hinblick auf Verstöße gegen § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes (UWG) und gegen das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) mehrfach beanstandungsfrei geprüft. Soweit der Hinweis vornehmlich für gewerbliche Abmahner.

§ 7   Datenschutz

(1) Eine Auftragserteilung und die Durchführung des Auftrages setzen voraus, dass eine größere Datenmenge über den Auftraggeber gespeichert werden kann und darf. Der Auftraggeber erteilt mit dem Auftrag spätestens die Genehmigung zur Datenspeicherung und –verwendung.

Der Dienstleister weist gemäß § 33 Bundes-Datenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass personen- und auftragsbezogene Daten im Rahmen der Auftragsdurchführung gespeichert, verarbeitet und auch genutzt werden, soweit dies zur Erreichung des Auftragszieles, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke dienlich und erforderlich ist und der Auftraggeber der Verwendung seiner Daten nicht ausdrücklich widerspricht. Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich auf sein Recht zum Widerspruch hingewiesen.

(2) Eine Weitergabe der erhobenen Daten findet nur an Unternehmen statt, die organisatorisch oder rechtlich mit dem Dienstleister verbunden sind und ähnliche bzw. gleiche Ziele haben, wie sie der Dienstleister verfolgt.

(3) Die Parteien verpflichten sich, sämtliche  Daten und Informationen, die sie im Zusammenhang mit der eigentlichen Erfüllung des Auftrages erhalten, vertraulich zu behandeln und auch nicht an Dritte weiter zu geben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Alle im Zusammenhang mit dem Auftrag dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Kalkulationen, Verträge, Entwürfe, Formulare usw.) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Dienstleister erteilt schriftlich vor Verwendung sein Einverständnis. Dies gilt auch für die Weitergabe von Informationen gleich welcher Art, Broschüren, Prospekte etc.. Grundsätzlich werden solche Unterlagen und Informationen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt, sind nicht übertragbar und gelten nur für den Auftraggeber selbst. Insbesondere für konkurrierende Wettbewerbszwecke dürfen sie nicht verwendet werden.

(4) Der Dienstleister behält sich, so weit wie gesetzlich zulässig, sämtliche Urheber- und Gestaltungsrechte ausdrücklich vor.

(5) Verstöße gegen die vorstehenden Bestimmungen, insbesondere die Ziffern (3) und (4), direkt oder indirekt (durch Dritte im Auftrag oder Interesse) begangen, führen zu einer Verpflichtung des Verstoßers zur Zahlung eines pauschalen Strafgeldes in Höhe von € 25.000,--  für jeden Einzelfall. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch den Dienstleister bleibt unberührt. Dem Verstoßer steht das Recht zu, zu widerlegen, wofür er die Beweislast trägt.

§ 8   Erfüllungsort, Rechtswahl

(1) Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftraggebers ist der Sitz des Dienstleisters.

(2) Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten findet ausschließlich das Deutsche Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

(3) Für alle Streitigkeiten, die sich im oder aus dem Zusammenhang eines mit dem Dienstleister angebahnten oder abgeschlossenen Vertrages ergeben, wird als Hannover als Gerichtsort vereinbart, sofern auch der Auftraggeber die Kaufmannseigenschaft im Sinne der Zulässigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung besitzt.

§ 9   Sprachwahl

Der Informationsaustausch und der Geschäftsverkehr erfolgen ausschließlich in Deutscher Sprache.

§ 10  Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dieser Umstand die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und Klauseln nicht, die trotz dessen wirksam bleiben.

An Stelle der unwirksamen oder unwirksam werdenden Bestimmung oder Klausel tritt eine Regelung oder Klausel, die wirksam und gültig ist und dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte und der Anschauung des Durchschnittes aller billig und gerecht Denkenden vereinbart hätten, hätten sie die Unwirksamkeit bereits zum Zeitpunkt der ursprünglichen Vereinbarung gekannt.

Gleiches gilt sinngemäß auch für etwaige Lücken des Bedingungs- und Vertragswerkes.

§ 11  Verweisungen

In Ergänzung dieses Bedingungswerkes wird auf die unter www.schufahelp.de veröffentlichten weiteren Bestimmungen und Bedingungen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf deren Gültigkeit sowie das Impressum Bezug genommen.

Hannover, im Mai 2009

FinaGator GmbH
 
FinaGator führt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungs- bzw. Rechtsdienstleistungsgesetzes durch. 
 
Modul Schwarzbuch
 
"Schwarzbuch"
hier gratis downloaden

pfeil
  Anrede:




 

Wir respektieren den Schutz
Ihrer
persönlichen Daten!
Kostenloses E-Book

Was unsere Kunden sagen...
Referenzen

Anna K. Azubi


Vielen, vielen Dank, mit dem Weissbuch ist  alles panz ein- fach gegangen. Ich wusste zuvor garnicht, das die Löschung mög- lich ist. Es hat sich auf jeden Fall gelohnt. Das Weissbuch kann ich jedem empfehlen. 

Nobody

Heiner V. selbst.


Alles hat perfekt funktioniert, so wie beschrieben. Hätte nicht gedacht, das das funktioniert.   Ich bin absolut begeistert.

Weitere Referenzen und Beispiele finden Sie im SchufaHelp-Schwarzbuch
 

Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBG).
Ask.com xing Blogmarks bookmarks.ag del.icio.us Digg.com Diigo Facebook Favoriten.de Google Linkarena Myspace Netscape Squidoo Twitter Weblinkr Mister Wong Yahoo Yigg
Kreditkarten