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| NEU Schufa Auskunft per Gesetz kostenlos
Wie Sie Ihre Schufa Auskunft mehr als einmal pro Jahr kostenlos erhalten... zeigen wir Ihnen im kostenlosen Schwarzbuch
| Hunderttausende Verbraucher haben laut deutscher Presse Agentur seit dem 01.April 2010 die per
Gesetz kostenlose Schufa-Auskunft genutzt. Über 450.000 dieser kostenfreien Schufa-Anfragen hat es laut Auskunft der Schufa gegenüber der Welt bereits gegeben. Der Ansturm, so Schufa-Vorstand Dieter Steinbauer, sei größer als erwartet.
Rund ein Drittel haben daraufhin Korrekturwünsche. Spätestens jetzt sollte sich jeder Verbraucher fragen, welche Daten in der eigenen Schufa-Auskunft eventuell fehlerhaft sind. Solange es nur um nicht mehr bestehende Konten oder Kreditkarten geht, die bei der Schufa - eigentlich automatisch - gelöscht werden müssten, ist die Sache noch harmlos. Schwieriger wird es, wenn negative Schufa-Einräge vorhanden sind und diese aus der Sicht des Verbrauchers zu unrecht bestehen.
In einem solchen Fall besteht meist dringender Handlungsbedarf. Das für interessierte Verbraucher erstellte Schwarzbuch hilft bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen auch dann, wenn es sich zum Beispiel um einen Haftbefehl handelt.
Der Gesetzgeber hatte mit Inkrafttreten der aktuellen
Datenschutznovelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt, das Verbraucher das Recht haben, Auskunft über die bei Auskunfteien über sie gepeicherten Daten kostenfrei zu erhalten. Nach
dem Gesetz einmal jährlich!
Wird die Auskunft dagegen mehr als
einmal pro Jahr benötigt, entstehen wieder die üblichen von SCHUFA
& Co. festgelegten Kosten.
Die SCHUFA ist ein Privatunternehmern - und für viele Menschen ein Buch mit
sieben Siegeln. Eine allmächtige Medusa, die mit ihren
weitgreifenden Armen (Vertragspartner) jeden Bürger der einmal in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist mit einem negativen SCHUFA Eintrag speichert.
Neben der Schufa git es eine Reihe weiterer privater Auskunfteien wie z.B. die Creditreform, Bürgel, infoscore.und einige andere jedoch unbedeutende Unternehmen die gesetzlich geschützt, private Datensammlungen
unterhalten und auf Anfrage für die jeweiligen Vertragspartner
Auskünfte über das Zahlungsverhalten bzw. die Zahungsmoral von
Verbrauchern, oder Unternehmen zusammenstellen. Jeder Bürger hat auch
dort - einmal pro Jahr - ein Recht auf eine kostenfreie Auskunft.
Diese
Auskünfte müssen vor allem richtig und wahrheitsgemäss die eigenen
Daten wiedergeben. Das das in den meisten Fällen nicht so ist, hat die
in 2009 veröffentlichten Studie des
Bundesministeriums für Verbraucherschutz glaubhaft dargestellt. Danach sind rund 50 %
aller Schufa-Auskünfte falsch bzw. fehlerhaft und damit für uns nur noch eine:
Kartei des Grauens Die
SCHUFA,
die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, sammelt und
archiviert alle ihr gemeldeten positiven, neutralen oder negativen Daten
in ihre Datenbank
ein. Sie erhält diese ausschließlich von ihren Vertragspartnern.
Wurde
beispielsweise ein Konto längere Zeit überzogen und trotz Mahnung nicht
innerhalb der angegebenen Frist ausgeglichen, wird die Kontoverbindung
in den meisten Fällen durch die Bank oder Sparkasse gekündigt. Dieser
Vorgang wird - automatisch - an die SCHUFA gemeldet, was einen negativen
SCHUFA Eintrag
für den Kontoinhaber zur Folge hat. Darüber wird der Kontoinhaber von
(seiner) Bank informiert.
Diese - automatische - Meldung durch die Bank,
muss aber nicht in jedem Fall korrekt sein, was dann wiederum zu einer
Korrekturpflicht der Bank führt.
Wird
der Kontoinhaber über die Meldung an die SCHUFA nicht informiert,
erfährt er es spätestens dann, wenn ein neues Konto mit einem DISPO bei
einer anderen Bank eröffnet werden soll. Diese lehnt die Kontoeröffnung
meist mit dem Kommentar ab, das ein NEGATIV-Merkmal bei der SCHUFA
vorliegt.
Spätestens jetzt sollte eine SCHUFA-Auskunft eingeholt werden.
Die SCHUFA bietet verschiedene Arten von Selbstauskünften an, die alle schriftlich beantragt werden müssen. Die SCHUFA-Eigenauskunft enthält alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Die SCHUFA-Verbraucherauskunft
enthält nicht alle Daten, sondern nur Informationen, die nötig sind, um
beispielsweise bei der Anmietung einer Wohnung den Vermieter von der
eigenen - positiven - Bonität zu überzeugen.
Alle diese
Auskünfte können einmal pro Jahr kostenlos beantragt werden. Beim
zweiten Auskunftsersuchen wird´s dann schon kostenpflichtig. Die SCHUFA
bietet aber auch einen kostenpflichtigen ONLINE-Zugang an. Dieser kostet
einmalig rund 20 EUR. Man erhält dann eine PIN-Karte und kann jederzeit
auf seine persönlichen Daten - per Internet - zugreifen. Achtung
- das Formular für die Eigenauskunft ist aus unserer Sicht zweideutig
aufgebaut und verführt schnell dazu etwas falsches - dann möglicherweise
kostenpflichtiges - anzukreuzen.
Worauf genau Sie achten
müssen, damit es nicht kostenpflichtig wird, erklären wir detailiert im
Schwarzbuch. Ausserdem erfahren Sie, wie Sie eine SCHUFA Auskunft auch
mehr als einmal im Jahr kostenlos erhalten. |
| | Negativen Schufaeintrag löschen - SchufaHelp.com |
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