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NEU Schufa Auskunft per Gesetz kostenlos


Wie Sie Ihre Schufa Auskunft mehr als einmal pro Jahr kostenlos erhalten...


zeigen wir Ihnen im kostenlosen Schwarzbuch


Hunderttausende Verbraucher haben laut deutscher Presse Agentur seit dem 01.April 2010 die per Gesetz kostenlose Schufa-Auskunft genutzt. Über 450.000 dieser kostenfreien Schufa-Anfragen hat es laut Auskunft der Schufa gegenüber der Welt bereits gegeben. Der Ansturm, so Schufa-Vorstand Dieter Steinbauer, sei größer als erwartet.

Rund ein Drittel haben daraufhin Korrekturwünsche. Spätestens jetzt sollte sich jeder Verbraucher fragen, welche Daten in der eigenen Schufa-Auskunft eventuell fehlerhaft sind. Solange es nur um nicht mehr bestehende Konten oder Kreditkarten geht, die bei der Schufa - eigentlich automatisch - gelöscht werden müssten, ist die Sache noch harmlos. Schwieriger wird es, wenn negative Schufa-Einräge vorhanden sind und diese aus der Sicht des Verbrauchers zu unrecht bestehen.

In einem solchen Fall besteht meist dringender Handlungsbedarf. Das für interessierte Verbraucher erstellte Schwarzbuch hilft bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen auch dann, wenn es sich zum Beispiel um einen Haftbefehl handelt.  

Der Gesetzgeber hatte mit Inkrafttreten der aktuellen Datenschutznovelle zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgelegt, das Verbraucher das Recht haben, Auskunft über die bei Auskunfteien über sie gepeicherten Daten kostenfrei zu erhalten. Nach dem Gesetz einmal jährlich!

Wird die Auskunft dagegen mehr als einmal pro Jahr benötigt, entstehen wieder die üblichen von SCHUFA & Co. festgelegten Kosten.

Die SCHUFA ist
ein Privatunternehmern - und für viele Menschen ein Buch mit sieben Siegeln. Eine allmächtige Medusa, die mit ihren weitgreifenden Armen (Vertragspartner) jeden Bürger der einmal in Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist mit einem negativen SCHUFA Eintrag speichert.

N
eben der Schufa git es eine Reihe weiterer privater Auskunfteien wie z.B. die Creditreform, Bürgel, infoscore.und einige andere jedoch unbedeutende Unternehmen die gesetzlich geschützt, private  Datensammlungen unterhalten und auf Anfrage für die jeweiligen Vertragspartner Auskünfte über das Zahlungsverhalten bzw. die Zahungsmoral von Verbrauchern, oder Unternehmen zusammenstellen. Jeder Bürger hat auch dort - einmal pro Jahr - ein Recht auf eine kostenfreie Auskunft.

Diese Auskünfte müssen vor allem richtig und wahrheitsgemäss die eigenen Daten wiedergeben. Das das in den meisten Fällen nicht so ist, hat die in 2009
veröffentlichten Studie des Bundesministeriums für Verbraucherschutz glaubhaft dargestellt. Danach sind rund 50 % aller Schufa-Auskünfte falsch bzw. fehlerhaft und damit für uns nur noch eine:

Kartei des Grauens


Die SCHUFA, die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, sammelt und archiviert alle ihr gemeldeten positiven, neutralen oder negativen Daten in ihre Datenbank ein. Sie erhält diese ausschließlich von ihren Vertragspartnern.

Wurde beispielsweise ein Konto längere Zeit überzogen und trotz Mahnung nicht innerhalb der angegebenen Frist ausgeglichen, wird die Kontoverbindung in den meisten Fällen durch die Bank oder Sparkasse gekündigt. Dieser Vorgang wird - automatisch - an die SCHUFA gemeldet, was einen negativen SCHUFA Eintrag für den Kontoinhaber zur Folge hat. Darüber wird der Kontoinhaber von (seiner) Bank informiert.

Diese - automatische - Meldung durch die Bank, muss aber nicht in jedem Fall korrekt sein, was dann wiederum zu einer Korrekturpflicht der Bank führt.


Wird der Kontoinhaber über die Meldung an die SCHUFA nicht informiert, erfährt er es spätestens dann, wenn ein neues Konto mit einem DISPO bei einer anderen Bank eröffnet werden soll. Diese lehnt die Kontoeröffnung meist mit dem Kommentar ab, das ein NEGATIV-Merkmal bei der SCHUFA vorliegt.

Spätestens jetzt sollte eine SCHUFA-Auskunft eingeholt werden.   

Die SCHUFA bietet verschiedene Arten von Selbstauskünften an, die alle schriftlich beantragt werden müssen. Die SCHUFA-Eigenauskunft enthält alle bei der SCHUFA gespeicherten Daten. Die SCHUFA-Verbraucherauskunft enthält nicht alle Daten, sondern nur Informationen, die nötig sind, um beispielsweise bei der Anmietung einer Wohnung den Vermieter von der eigenen - positiven - Bonität zu überzeugen.

Alle diese Auskünfte können einmal pro Jahr kostenlos beantragt werden. Beim zweiten Auskunftsersuchen wird´s dann schon kostenpflichtig. Die SCHUFA bietet aber auch einen kostenpflichtigen ONLINE-Zugang an. Dieser kostet einmalig rund 20 EUR. Man erhält dann eine PIN-Karte und kann jederzeit auf seine persönlichen Daten - per Internet - zugreifen.
 
Achtung - das Formular für die Eigenauskunft ist aus unserer Sicht zweideutig aufgebaut und verführt schnell dazu etwas falsches - dann möglicherweise kostenpflichtiges - anzukreuzen.

Worauf genau Sie achten müssen, damit es nicht kostenpflichtig wird, erklären wir detailiert im Schwarzbuch. Ausserdem erfahren Sie, wie Sie eine SCHUFA Auskunft auch mehr als einmal im Jahr kostenlos erhalten.
Schwarzbuch
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Hinweis: Es erfolgt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBG).
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